Am 25. Juni flog ich nach Russland. Am 29.06 wurde Russland zum Variantengebiet hochgestuft. Damit galten für Reisende verschärfte Bedingungen bei der Einreise nach Deutschland. Ich bin am 05.07. aus Russland zurück geflogen und bekam unmittelbar bei der Landung eine Email, dass ich mich unverzüglich für 14 Tage in Quarantäne zu begegeben habe und zwar unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus. Am Mittwoch, den 07.07. wird Russland wieder zurückgestuft und ist nur noch Hochrisikogebiet. Damit würde für mich die Quarantänepflicht entfallen, denn ich bin vollständig geimpft. Ich weiß, damit verschaffe ich mir nicht nur Freunde, aber ich habe zur Impfung ein relativ entspanntes Verhältnis. Ich bin gegen alles mögliche geimpft.
Von meinem zuständigen Gesundheitsamt wollte ich nun für meinen Arbeitgeber eine Quarantäneanordnung. Das Gesundheitsamt redete bzw. schrieb sich raus, denn es war nirgendwo eine Telefonnummer angegeben, die man hätte anrufen können. Alles hatte über Email zu laufen.
Wenn man in eine Variantengebiet fährt, stellt das Gesundheitsamt keine derartige Anordnung aus, denn man hätte die Reise ja vermeiden können, wurde mir in einem schwer zu dechiffrierenden Schachtelsatz mitgeteilt. Ich wies daraufhin, dass ich zu dem Zeitpunkt, zu dem Russland zum Variantengebiet erklärt wurde, bereits in Russland war und versandte im Anhang eine Bestätigung meiner Reisedaten. Daraufhin teilte mir das Gesundheitsamt mit, dass das Robert-Koch-Institut bereits am 25.06 angekündigt habe, Russland zum Variantengebiet zu erklären. Nun bin ich am 25.06. aber schon nach Russland gereist. Ich wunderte mich, warum ich auf derart große Widerstände stieß.
Ein Anruf bei meinem Arbeitgeber brachte Klarheit: Es geht ums Geld. Denn wenn ich zu Hause sitze, muss das ja irgendjemand bezahlen. Den Verantwortlichen wäre es dabei offenkundig am liebsten, ich bezahle das selbst. Strengste Maßnahmen – ja bitte! – aber wenn möglich auf eigene Kosten.