Gleiches Recht für Deutschland und Polen? – EU-Vertragsverletzungsverfahren und Rechtsstaatlichkeit

Die Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Polen zeigen in ihrer Gegensätzlichkeit deutlich: Dem EuGH und der Kommission geht es nicht um Rechtsstaatlichkeit. Es geht der EU um Machtausweitung und das Zurückdrängen nationaler Souveränität.

Bereits am 2. Dezember 2021 hatte die EU-Kommission eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie mitteilt, dass ein bis dato laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt sei. Die Nachricht blieb in den deutschen Medien weitgehend unbeachtet.

Das, was vielleicht einige für eine gute Nachricht halten mögen, hat es allerdings in sich, denn es bedeutet eine massive Kompetenzeinschränkung des Bundesverfassungsgerichts, der eine Machterweiterung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegenübersteht. Man könnte mit voller Berechtigung auch von einer Art Putsch von oben sprechen. Der Fall ist aber noch in einer weiteren Hinsicht interessant, denn auch gegen Polen läuft ein Vertragsverletzungsverfahren in Zusammenhang mit dessen Verfassungsgericht. Die beiden …

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