Deutschland meiden

Es sind jetzt schon ein paar Wochen seit der Verschärfung des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches vergangen. Der Paragraph stellte ursprünglich die Leugnung der Verbrechen des Nationalsozialismus unter Strafe, insbesondere die Leugnung des Holocaust. Ob das sinnvoll ist, darüber kann man sich streiten. Nur weil eine Äußerung verboten ist, ist der Glaube an deren Wahrheitsgehalt nicht weg. Er wandert nur in den Untergrund und wird einer Auseinandersetzung entzogen. Im Gegenteil unterstützt man auf diese Weise eher den Erhalt des Gedankens als dass man ihn bekämpft.

Der Holocaust ist erwiesen. Eine Demokratie sollte sich den Luxus leisten, auch eine öffentliche Äußerung von wenigen zuzulassen, es habe dieses historische Faktum nie gegeben. Die Meinungsfreiheit wiegt meines Erachtens schwerer.  Und Meinungsfreiheit heißt nicht, dass man lediglich das äußern …

weiterlesen bei den Neulandrebellen

Hinterlasse einen Kommentar